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Rollstuhlgerechte Wohnung in der Hamburger Altstadt - Berechtigung zur Anmietung muss nachgewiesen w
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Objektreferenz: MO 2000/8312/108 Es ist ein gültiger Nachweis für die Berechtigung zur Anmietung einer Rollstuhl gerechten Wohnung erforderlich. Ohne einen entsprechenden Nachweis, kann eine Bewerbung nicht berücksichtigt werden. Die Wohnung wird rückwirkend zum 01.10.2026 vermietet.Hamburg2 ZimmerAltstadt68,24 m²Frei zum01.10.2026Fester BesichtigungsterminNeinNachmietergesucheNein
